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1306. September 2. Breslau.

quarto non. Sept.

Bolezlaus, Herzog von Schlesien und Herr von Breslau, entscheidet auf die Klage der Breslau er über die Bürger der Neustadt daselbst, betreffend die Usurpation eines Erbgutes jenseits des alten Ohlaulaufs durch die Bürger der Neustadt, über der Letzteren unbefugten Tuchausschnitt und Inanspruchnahme des Rechtes, Kaufkammern, Fleisch-, Brot- und Schuhbänke oder Schenken zu errichten, und allerlei Handwerker unter ihnen wohnen und feilbieten zu lassen auf Grund angeblicher Privilegien, nach Rath seiner Barone und nach Prüfung der Anführungen und Beweismittel beider Parteien, dass die Bürger der Neustadt auf Grundstücke jenseits des alten Ohlaulaufes keine Ansprüche erheben, und bei sich keine gewerblichen Verkaufsstätten noch irgend welche Handwerkerthätigkeit haben sollen ausser der Weberei. Aus besonderer Gunst wird ihnen gestattet, fünf Bäcker, die Brote in ihren Häusern a. d. Fenstern verkaufen, 5 Schenken und einen Kleinschmidt zur Ausbesserung des Handwerkszeugs für die Weberei zu halten. In das von ihnen gefertigte Gewand dürfen sie sich und die Ihrigen kleiden, nicht aber dasselbe einzeln verkaufen. Alles bei Strafe von 2 M., wovon dem Herzog 2 Theile, den Bürgern der Altstadt ein Drittheil zufallen soll.

Z.: des Herzogs Getreue Friczco v. Waldau, Albert Barth, Konrad v. Sulcz, Hermann v. Eichilborn, Gisilher Colneri herzogl. Hofrichter, Dither de Drogus, Frixcho v. Jarschow herzogl. Protonotar. Ausgef. durch Johann v. Schildau herzogl. Notar.


Aus dem Originale im Bresl. Stadtarchive mit dem an gelb grün-rothen Seidenfäden hängenden herzogl. Siegel, abgedr. bei Korn Bresl. Urkundenb. S. 75 mit dem irrthüml. Datum Sept. 11. Aelterer Abdruck bei Lünig Reichsarch. XIV. 235, 36.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.